AKTUELLE RETAXFALLE
Retaxfalle: Austausch von AV-Artikeln
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Wenn Arzneimittel in der Apotheken-EDV als „AV“ gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass diese „außer Vertrieb“ gemeldet sind und nach und nach abverkauft werden. Dennoch sind solche Arzneimittel im Gegensatz zu „RW“(= Rückruf/Widerruf)-Artikeln, die nicht mehr abgegeben werden dürfen, weiterhin als abgabefähige Präparate im Handel. Nach und nach werden AV-Artikel nicht mehr über den Großhandel zu beziehen sein, stehen aber oft trotzdem noch länger in der Taxe und werden dementsprechend auch häufig noch dann verordnet, wenn sie schon gar nicht mehr erhältlich sind. Was gilt dann für die Apotheke?
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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