Uns liegt ein Kassenrezept vor, verordnet ist „Alecensa 150 mg 240 Hartkapseln N2 >>Dj<<“. Diese Packungsgröße gibt es nicht mehr, in der Taxe ist nur eine Packungsgröße mit 224 Stück (ebenfalls N2) zu finden.
Dürfen wir diese einfach abgeben, da beides N2-Packungen sind?
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