APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir eine Mengenangabe auf dem Rezept ändern?

Uns liegt ein Kassen­rezept vor, verordnet ist „Alecensa 150 mg 240 Hartkapseln N2 >>Dj<<“. Diese Packungs­größe gibt es nicht mehr, in der Taxe ist nur eine Packungs­größe mit 224 Stück (eben­falls N2) zu finden.

Dürfen wir diese einfach abgeben, da beides N2-Packungen sind?

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