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Sprechstundenbedarfsretax

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Der Sprech­stunden­bedarf (SSB) umfasst Artikel, darunter Arznei­mittel, Verband­mittel und Hilfs­mittel, die im Rahmen der ambulanten Behandlung in der Praxis oder bei Notfällen bzw. zur Sofort­behandlung benötigt werden. Vereinbarungen über die ärztliche Verordnung von Sprech­stunden­bedarf können in den jeweiligen Bundes­ländern auf den Seiten der Kassen­ärztlichen Vereinigungen nachge­lesen werden. In Anlagen zu diesen Vereinbarungen findet man Sach­verzeichnisse, in denen die Artikel oder Artikel­gruppen gelistet sind, die im Rahmen des Sprech­stunden­bedarfs verordnet werden können. Doch auch mit Hilfe dieser Unterlagen ist es manchmal schwierig, eine Retaxierung einer Sprech­stunden­bedarfs­verordnung zu verstehen.

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