AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfall: Teilmengenabgabe im Rahmen der SARS-CoV-2-AMVersVO wird nicht akzeptiert

Es ist ein leidiges Thema: In der Apotheke werden Wege gesucht, Patienten zeitnah mit ihrem benötigten Arzneimittel zu versorgen, obwohl das eigentlich abzugebende Arzneimittel nicht lieferbar ist. Mit den Ausnahmeregelungen der SARS-CoV-2-AMVersVO wird der Handlungsspielraum der Apotheken etwas erweitert – alles mit dem Ziel, die Patienten zeitnah zu versorgen und unnötige Kontakte zu vermeiden. Dennoch muss auch hier alles bis ins letzte Detail bewusst umgesetzt werden, denn ansonsten droht eine Retaxation, obwohl der Patient versorgt wurde.

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