Bei der Angabe einer Dosierung ergibt sich für uns bei folgendem Rezept ein Problem:
„Gingium Spezial 80 FTA N2 60 St.“ wurde verordnet, als Dosierung wurde 1–0–0 angegeben.
Laut OTC-Ausnahmeliste wird Ginkgo aber nur erstattet, wenn die Tagesdosis 240 mg beträgt.
Wirkt sich das auf die Erstattungsfähigkeit aus?
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