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Seit 3. Januar möglich

Bestellung von Lagevrio – was ist zu beachten?

Seit Anfang dieser Woche kann Lagevrio (Molnupiravir), ein oral anzuwendendes Mittel gegen COVID-19, von niedergelassenen Ärzten verordnet und von Apotheken über den Großhandel bezogen werden. Da es noch nicht von der EMA oder dem BfArM zugelassen ist und über das BMG zentral beschafft wird, sind bei der Bestellung einige Besonderheiten zu beachten. So darf es beispielsweise nur auf eine ärztliche Verordnung hin bestellt werden. Diese kann aber explizit vorab telefonisch übermittelt werden, um die Patienten möglichst schnell zu versorgen. Auch die Vergütung ist gesondert geregelt.

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Foto: picture alliance / abaca | ABACA