Bei Rezepten über verschreibungspflichtige Arzneimittel ist nach § 2 Abs. 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) die Angabe der Dosierung bzw. ein Hinweis auf einen vorliegenden Medikationsplan erforderlich.
Dies gilt im Grundsatz auch für Verordnungen über Isotretinoin-haltige Arzneimittel. Dabei sind jedoch besondere Auflagen bei Verordnung und Abgabe zu beachten, da der Wirkstoff stark teratogen ist.
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