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AKTUELLER RETAXFALL

Unberechtigte Retax gegen Aut-idem-Kreuz

In regelmäßigen Abständen müssen wir leider darauf hinweisen, dass die bloße Existenz eines Rabattvertrages nicht in jedem Fall bedeutet, dass die Apotheke die Rabattarznei auch abgeben muss oder darf. Manche Rezeptprüfstellen haben offenbar Schwierigkeiten damit, die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zu verinnerlichen und die Nichtabgabe ihrer Rabattarzneien ohne Retax zu akzeptieren.
Nun ist niemand fehlerfrei. Problematisch und kaum nachvollziehbar wird es jedoch dann, wenn …

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