AKTUELLER RETAXFALL

Retax aufgrund von abweichender BSNR auf Klinikrezept

Klinikrezepte bereiten Apotheken häufig Schwierigkeiten: Oft werden Formalien nicht korrekt umgesetzt und Rückfragen mit den verordnenden Ärzten gestalten sich häufig schwierig.

Dennoch müssen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben natürlich beachtet werden, ansonsten droht eine Retax. Der folgende Fall zeigt einmal mehr, dass Formfehler nach wie vor durch Krankenkassen geahndet werden – auch wenn weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt sind. Daher sollten Apotheken bei der Rezeptbearbeitung umso mehr auf die korrekte Umsetzung achten.

Im folgenden Fall tappte eine Apotheke in die „Formfehler-Retaxfalle“. Sie versorgte einen Patienten auf das Rezept einer Klinik hin – allerdings waren auf dem Rezept abweichende BSNR zu finden.

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