Meist wenden sich Kolleginnen und Kollegen an das DAP-Team, wenn sie nicht verstehen, aus welchem Grund eine Verordnung retaxiert wurde. Das DAP-Team beantwortet solche E-Mails oder Fax-Anfragen immer gerne und gibt Tipps für einen möglichen Einspruch. Auch bei uns im Team ist die Freude groß, wenn ein Apotheker später meldet, dass sein Einspruch anerkannt wurde und die Retaxierung damit vom Tisch ist. Daher berichten wir auch gerne über solche Fälle.
So war es auch im folgenden Fall, der bereits im vergangenen Jahr bearbeitet wurde.
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