AKTUELLER RETAXFALL

Rezeptbelieferung in Coronazeiten: Retax bei Arzneimittel der Substitutions­aus­schluss­liste

Auch in Corona­zeiten müssen in der Apotheke die gesetzlichen und vertraglichen Abgabe­regelungen mit zahlreichen Erleichterungen nach der SARS-CoV-2-AMVersVO eingehalten werden – das ist bekannt und soll natürlich auch die ordnungs­gemäße Versorgung mit den richtigen Arznei­mitteln gewährleisten.

Abweichungen davon werden durch die GKV per Retax geahndet – auch das ist bekannt. Daher sind Apotheken auch immer bemüht, die entsprechenden Vorgaben sorgfältig umzu­setzen, gleichzeitig aber auch die Patienten zeitnah zu versorgen.

Der folgende Retaxfall zeigt, welchen Spagat Apotheken derzeit zwischen Bürokratie, Corona und Patienten­ver­sorgung tag­täglich machen müssen.

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