Auch in Coronazeiten müssen in der Apotheke die gesetzlichen und vertraglichen Abgaberegelungen mit zahlreichen Erleichterungen nach der SARS-CoV-2-AMVersVO eingehalten werden – das ist bekannt und soll natürlich auch die ordnungsgemäße Versorgung mit den richtigen Arzneimitteln gewährleisten.
Abweichungen davon werden durch die GKV per Retax geahndet – auch das ist bekannt. Daher sind Apotheken auch immer bemüht, die entsprechenden Vorgaben sorgfältig umzusetzen, gleichzeitig aber auch die Patienten zeitnah zu versorgen.
Der folgende Retaxfall zeigt, welchen Spagat Apotheken derzeit zwischen Bürokratie, Corona und Patientenversorgung tagtäglich machen müssen.
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