Bevor der neue Rahmenvertrag im Juli 2019 gültig wurde, gab es in Apotheken regelmäßig Unsicherheiten bei der Stückelung von Arzneimitteln.
Mit dem neuen Rahmenvertrag wurden eindeutigere Regelungen vereinbart, die viele Fragestellungen klärten und so verschiedene „alte“ Retaxationen überflüssig machten.
Doch bis heute tauchen Fragen zu diesem Thema auf, daher beleuchtet dieser Newsletter die aktuell geltenden Rahmenvertragsregeln am Beispiel einer aktuellen Apothekenanfrage an das DeutscheApothekenPortal:
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