Ein Überschreiten der vorgegebenen Abgabefrist ist eine typische Retaxfalle bei der Rezeptbelieferung. Bei normalen Muster-16-Kassenrezepten ist die Überprüfung meist Routine: Die Rezeptgültigkeit ist abweichend von der AMVV in den Lieferverträgen der Krankenkassen geregelt und beträgt in der Regel einen Monat nach der Ausstellung. Dabei ist bei Ersatzkassenrezepten das Vorlagedatum maßgebend: Rezepte dürfen nur beliefert werden, wenn sie innerhalb von einem Monat nach Ausstellungstag in der Apotheke vorgelegt werden (§ 4 Abs. 6 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen).
Bei verschiedenen Sonderrezepten kommt es aber öfter zu der Frage, ob ein Rezept noch im Rahmen der Abgabefrist beliefert werden kann.
Dazu folgende aktuelle Frage:
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