AKTUELLER RETAXFALL

Retax in Corona­zeiten: AM auf Substitutions­ausschluss­liste

Patienten während der Corona-Pandemie unbürokratisch mit Arzneimitteln zu versorgen funktioniert nur, wenn sich auch alle GKV-Kassen an die SARS-CoV-2-AMVersVO halten und nicht selbst in Pandemiezeiten nur ihren eigenen finanziellen Vorteil suchen.

Die SARS-CoV-2-AMVersVO erlaubt während der Corona-Pandemie zahlreiche Ausnahmen von gesetzlichen und vertraglichen Versorgungsvorschriften. Leider wird auch die Bereitschaft zur unbürokratischen Hilfe der Apotheken einen erheblichen Dämpfer erleiden, wenn einige Krankenkassen ihren Beitrag nicht leisten.

Kein Verständnis können Krankenkassen bzw. deren Rezeptprüfungsdienstleister erwarten, wenn sie eine Rezeptbelieferung retaxieren, die unabhängig von Corona die Arzneimittelsicherheit ohnehin nicht gefährden würde – wie im nachfolgenden Fall:

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