REZEPT & RETAX

Maskenabgabe

Arbeitshilfe zur Bedruckung des Sammelbelegs

Die Abgabe der Schutz­masken gemäß Corona-Schutz­masken-Verordnung vom 14. Dezember 2020 rechnet die Apotheke einmal pro Monat über einen Sammel­beleg ab. Genutzt wird hierfür der Sonder­beleg „Nacht- und Notdienst­fonds“ des DAV. Eine neue DAP Arbeits­hilfe zeigt, wie der Sammel­beleg bedruckt wird.

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