AKTUELLER RETAXFALL

Biologika – wie ist auszutauschen und abzurechnen?

Die SARS-CoV-2-AMVersVO soll es den Apotheken erlauben, die Versicherten schneller und un­büro­kratischer mit Arznei­mitteln zu ver­sorgen. Hierzu sind während der Pandemie Abweichungen vom Sozial­gesetz­buch, dem Apotheken­gesetz, der Apotheken­betriebs­ordnung, dem Betäubungs­mittel­gesetz und der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung erlaubt, um die Patienten vor zusätzlichen Arzt- und Apotheken­kontakten zu bewahren.

Allerdings war es auch hier in der Kürze der Zeit nicht möglich, alle gewünschten Ausnahmen detailliert, retax­sicher und vertraglich abge­sichert zu erfassen, daher häufen sich die Anfragen beim DAP-Team, ob denn bisherige Versorgungs­vorgaben noch zu beachten sind bzw. wie aktuell damit umzugehen ist.

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