AKTUELLER RETAXFALL

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Um die Patienten während der Corona-Pandemie unbürokratisch mit Arzneimitteln versorgen zu können, hat das Bundesministerium für Gesundheit die SARS-CoV-2-AMVersVO erlassen. Diese Verordnung erlaubt während der Corona-Pandemie zahlreiche Ausnahmen von gesetzlichen und vertraglichen Versorgungs­vorschriften:

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