Über kein Retaxärgernis musste das DAP-Team wohl häufiger berichten als über die für Apotheken meist sehr teure Einkunftsquelle mancher Rezeptprüfungsdienstleister: das fehlende „A“ bei BtM-Verordnungen bei Höchstmengenüberschreitungen.
Dennoch möchte ich das Thema nochmals aufgreifen, da es bei Retaxationen immer noch eine herausragende Rolle spielt und uns die diesmal betroffene Kollegin ausdrücklich darum geben hat.
Schon im Kommentar zum Rahmenvertrag von 2016 wurde dieses Problem als lösungsbedürftig erkannt:
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