Nachtrag zum Thema: Retax wegen Abgabe der verordneten Anzahl an Packungen
Mit unserem Retax-Newsletter vom 03.12.20 haben wir offenbar in ein Wespennest gestochen, denn mehrere Kollegen sind offenbar vom gleichen Thema betroffen bzw. vertrauen auf den Kommentar des Deutschen Apothekerverbands (DAV), dass Mehrfachverordnungen in einer Zeile nicht mehr vorkämen, da dies die Arztsoftware nicht mehr zulasse.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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