AKTUELLER RETAXFALL

Retax wegen Abgabe der verordneten Anzahl an Packungen

Mit Inkrafttreten des Rahmenvertrages zum 1. Juli 2019 hat sich im Vergleich zum vorherigen Rahmenvertrag von 2016 einiges geändert: neue Abgaberangfolge, neue Definition preisgünstiger Importe, Einteilung in verschiedene Märkte, um nur einige Änderungen zu nennen. Ebenfalls neu war die Regelung hinsichtlich der Belieferung von Mehrfachverordnungen. Jene Neu­regelung hat eine AOK allerdings wohl noch nicht ganz verinnerlicht und retaxierte eine Apotheke, da sie ein Rezept gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrags mit der verordneten Anzahl an Packungen belieferte.

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