AKTUELLER RETAXFALL
Retax wegen Abgabe der verordneten Anzahl an Packungen
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Mit Inkrafttreten des Rahmenvertrages zum 1. Juli 2019 hat sich im Vergleich zum vorherigen Rahmenvertrag von 2016 einiges geändert: neue Abgaberangfolge, neue Definition preisgünstiger Importe, Einteilung in verschiedene Märkte, um nur einige Änderungen zu nennen. Ebenfalls neu war die Regelung hinsichtlich der Belieferung von Mehrfachverordnungen. Jene Neuregelung hat eine AOK allerdings wohl noch nicht ganz verinnerlicht und retaxierte eine Apotheke, da sie ein Rezept gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrags mit der verordneten Anzahl an Packungen belieferte.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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