Ärzte befürchten häufig, durch „Überschreitungen des Budgets“ einen Regress zu bekommen, aber auch einzelne unzulässige Verordnungen können beanstandet werden und in der Folge zu einem Regress führen. Dabei kann es sich um Verstöße gegen das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot oder gegen Verordnungsausschlüsse handeln. Was dies bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
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