AKTUELLER RETAXFALL

Austausch von Darreichungsformen – was ist zu beachten?

Wenn man in der Apotheke ein verordnetes Arzneimittel im Rahmen von Rabattverträgen oder sonstigen Vorgaben der Abgaberangfolge austauschen muss, gibt es immer wieder Diskussionen, ob unterschiedliche Darreichungsformen gegeneinander austauschbar sind – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Hierbei sind unterschiedliche Austauschszenarien zu betrachten.

Laut § 9 Rahmenvertrag sind zwei „Austauschgruppen“ definiert: Der solitäre Markt nach § 9 Abs. 1 sowie der Markt preisgünstiger Arzneimittel und der Markt der Parallelarzneimittel nach § 9 Abs. 2.

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com