AKTUELLER RETAXFALL

Verordnung im Rahmen einer künstlichen Befruchtung – wie ist vorzugehen?

Folgende Verordnung zulasten der BARMER (IK 104080005) wurde in einer Apotheke vorgelegt:

„5 x Bemfola 150 I.E./0,25 ml Pen 1 St. N1 PZN 10389281
Verordnung nach § 27 a SGB V“

Im Handel gibt es neben den verordneten Einzelpackungen, die bei der vorliegenden Krankenkasse rabattiert sind, auch eine größere Packung mit 5 Spritzen. Es stellt sich die Frage, wie bei Abgabe und Berechnung vorzugehen ist.

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