AKTUELLER RETAXFALL

Vollabzug über 253 Euro wegen 3 Cent Preis­anker­über­schreitung

Manche Rezeptprüfstellen lassen kaum eine Gelegenheit aus, ihre „Partnerapotheken“ und damit auch die Versicherten ihrer auftraggebenden Krankenkassen zu verärgern.

Nun gibt es Krankenkassen, die bei Retaxbeträgen unter 5 Euro vertraglich auf Retaxationen verzichten – aber es gibt eben auch Krankenkassen, die ihre Rezeptprüfungsdienstleister auch bei Beträgen im Centbereich offenbar nicht zu einer partnerschaftlichen Versorgung ihrer Versicherten ermahnen.

Und weil es sich angesichts des entstandenen Aufwands nicht rechnen würde, 3 Cent als Taxdifferenz zu retaxieren, retaxieren manche Prüfstellen gleich den gesamten Versorgungsbetrag:

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