Im Zuge des Inkrafttretens des neuen Rahmenvertrags am 1. Juli wurde die Arbeitshilfe „Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden“ des DeutschenApothekenPortals aktualisiert. In begründeten Einzelfällen dürfen Apotheker Pharmazeutische Bedenken geltend machen, um eine therapiegefährdende Substitution auf ein Rabattarzneimittel zu verhindern. Wie die richtige Rezeptbelieferung und -bedruckung erfolgt, zeigt diese Arbeitshilfe.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe