AKTUELLER RETAXFALL

Retax wegen unwirtschaftlicher Importabgabe

Zur wirtschaftlichen Versorgung sind alle Leistungs­erbringer der gesetzlichen Kranken­kassen verpflichtet. Dies ergibt sich im Grundsatz hauptsächlich aus dem § 12 SGB V, der als regelungs­bedürftiges Rahmenrecht in den Arzneimittel-Richtlinien des G-BA, dem Rahmen­vertrag zwischen Apotheken und GKV-Kassen und den Arzneimittel-Liefer­verträgen näher definiert wurde. Dennoch nehmen sich manche Kranken­kassen das Recht, auch ohne nähere konkretisierende Vertrags­vorschriften jede für sie unwirtschaftliche Versorgung zu retaxieren.

So auch in unserem heutigen Retaxfall:

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com