AKTUELLER RETAXFALL

Entlassrezept als unendliche Geschichte in 3 Teilen

Das sogenannte Entlass­rezept gehört leider zu den Themen, die uns Präsenz­apotheken mit schöner Regel­mäßigkeit beschäftigen. Gut gemeint: Das Entlass­management soll seit Oktober 2017 die Versorgung der Patienten nach einem Kranken­haus­aufenthalt bis zur Übernahme durch den Haus­arzt und die Haus­apotheke sicher­stellen.

Leider konnte man sich nicht auf eine über­sichtliche und einfache Verordnungs­vorschrift einigen, sodass sowohl eine Ergänzung zum Rahmen­vertrag als Grundlage für alle GKV-Kassen als auch eine neue Ergänzungs­vereinbarung mit den Ersatz­kassen beschlossen wurden. Dass diese beiden Ergänzungs­regelungen in deren Prüf- und Heilungs­möglich­keiten nicht in allen Bereichen über­ein­stimmen, führte zu einem weiteren büro­kratischen Prüf- und Versorgungs­aufwand für die Apotheken, die verordnenden Ärzte und die betroffenen Patienten.

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Da diese Vorgaben sehr umfangreich und teils kompliziert sind (spezielles Rezept­formular, begrenzt auf Fach­ärzte, besondere Kenn­ziffern im Status­feld, spezielle Betriebs­stätten- und Arzt­nummern sowie begrenzte Gültigkeits­dauer und Verordnungs­menge), führt dies dazu, dass diese im Rahmen der Kranken­haus­entlassung nur selten komplett beachtet werden. Letztlich bleibt das Problem dann im Wesentlichen wieder an den Apotheken hängen. Dies führt nicht nur zu Retaxationen, sondern auch zu einem, wie immer unvergüteten, Rück­frage- und Änderungs­aufwand für die betroffenen Apotheken.

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