AKTUELLER RETAXFALL
Entlassrezept als unendliche Geschichte in 3 Teilen
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Das sogenannte Entlassrezept gehört leider zu den Themen, die uns Präsenzapotheken mit schöner Regelmäßigkeit beschäftigen. Gut gemeint: Das Entlassmanagement soll seit Oktober 2017 die Versorgung der Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt bis zur Übernahme durch den Hausarzt und die Hausapotheke sicherstellen.
Leider konnte man sich nicht auf eine übersichtliche und einfache Verordnungsvorschrift einigen, sodass sowohl eine Ergänzung zum Rahmenvertrag als Grundlage für alle GKV-Kassen als auch eine neue Ergänzungsvereinbarung mit den Ersatzkassen beschlossen wurden. Dass diese beiden Ergänzungsregelungen in deren Prüf- und Heilungsmöglichkeiten nicht in allen Bereichen übereinstimmen, führte zu einem weiteren bürokratischen Prüf- und Versorgungsaufwand für die Apotheken, die verordnenden Ärzte und die betroffenen Patienten.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Da diese Vorgaben sehr umfangreich und teils kompliziert sind (spezielles Rezeptformular, begrenzt auf Fachärzte, besondere Kennziffern im Statusfeld, spezielle Betriebsstätten- und Arztnummern sowie begrenzte Gültigkeitsdauer und Verordnungsmenge), führt dies dazu, dass diese im Rahmen der Krankenhausentlassung nur selten komplett beachtet werden. Letztlich bleibt das Problem dann im Wesentlichen wieder an den Apotheken hängen. Dies führt nicht nur zu Retaxationen, sondern auch zu einem, wie immer unvergüteten, Rückfrage- und Änderungsaufwand für die betroffenen Apotheken.
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