AKTUELLER RETAXFALL

Hilfsmittel + Hilfsmittel auf einer Verordnung = Retax?

Dass Apotheken „gerne“ den Kranken­kassen die Rezept­abrechnung erleichtern, wenn sich sonst niemand vertraglich dazu verpflichten lässt, ist seit (leider) vielen Jahren bekannt. Eines der ältesten Beispiele sind die sogenannten Misch­rezepte, bei denen z. B. Arznei­mittel (oder andere Nichthilfs­mittel) und Hilfsmittel zusammen auf einer Verordnung verschrieben wurden.

Da Hilfs- und Arzneimittel getrennte Abrechnungs­wege und somit erhöhten Aufwand auf Kassen­seite erfordern würden, wurde Apotheken je nach Regional­vertrag auferlegt, entweder das Arzneimittel oder das Hilfs­mittel zu streichen – ansonsten muss mit einer Retaxation gerechnet werden.

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