GKV-versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft sowie zu und nach der Geburt Anspruch auf ärztliche Betreuung und auch auf die Versorgung mit bestimmten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Dabei gibt es einige Besonderheiten und Vorschriften bei der Abgabe und Abrechnung zu beachten, die – zum Beispiel bei Hilfsmitteln – zudem von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können. In diesem Beitrag des DAP Dialogs 51 finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
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