Dass GKV-Kassen sparsam mit den ihnen anvertrauten Versichertenbeiträgen umgehen müssen, ist selbstverständlich und unbestritten, aber dass manche Kassen dies bei den Apotheken tun, die freiwillig ihre Zeit und ihr Personal in den aufwendigen Dienst der gesellschaftlich und politisch gewollten BtM-Sichtvergabe stellen, ist eigentlich nur noch beschämend.
Aufgrund der aktuellen Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wurde die Dokumentationsvergütung je BtM-Abgabe von zuvor 26 Cent auf 2,91 Euro in § 7 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) erhöht.