AKTUELLER RETAXFALL

Sichtvergabe und BtM-Doku weiterhin zum Spartarif?

Dass GKV-Kassen sparsam mit den ihnen anvertrauten Versicherten­beiträgen umgehen müssen, ist selbst­ver­ständlich und unbe­stritten, aber dass manche Kassen dies bei den Apotheken tun, die freiwillig ihre Zeit und ihr Personal in den aufwendigen Dienst der gesellschaftlich und politisch gewollten BtM-Sicht­vergabe stellen, ist eigentlich nur noch beschämend.

Aufgrund der aktuellen Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung (BtMVV) wurde die Dokumentations­vergütung je BtM-Abgabe von zuvor 26 Cent auf 2,91 Euro in § 7 der Arznei­mittel­preis­verordnung (AMPreisV) erhöht.

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Aber offensichtlich sind manche Kranken­kassen trotz nunmehr eindeutiger Vorschriften weiterhin der Meinung, dass auch mehrfach durchge­führte und zu dokumentierende Sicht­abgaben mit lediglich einmalig 2,91 Euro ausreichend vergütet sind, denn immer noch erreichen uns Retaxationen zu diesem Vorgehen:

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