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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

RESPIMAT® – Rabattverträge bleiben erhalten

Die Einführung des neuen RESPIMAT® bringt neben den weiterentwickelten Eigenschaften auch neue PZN und Packungsgrößen für die Produkte SPIOLTO® RESPIMAT®, SPIRIVA® RESPIMAT® und STRIVERDI® RESPIMAT® mit sich. Es stehen jeweils eine

  • Einmonatspackung mit Inhalator und einer Patrone und
  • eine Dreimonatspackung mit Inhalator und 3 Patronen zur Verfügung.

Die zahlreichen Rabattverträge für den SPIOLTO® RESPIMAT® und den SPIRIVA® RESPIMAT® bleiben erhalten. Rabattarzneimittel sind – auch im Vergleich von Original und Importen – vorrangig abzugeben.

Importe nicht wiederverwendbar

RESPIMAT®-Produkte von Importeuren sind aktuell nicht wiederverwendbar. Findet daher ein Austausch auf einen nichtwiederverwendbaren Import statt, so ist der Kunde darüber aufzuklären, dass er die Patronen nicht austauschen kann.

Ist das Originalpräparat von Boehringer Ingelheim auf dem Rezept verordnet und es existieren keine Rabattverträge, so kann das Original auch abgegeben werden. Das verordnete Präparat kennzeichnet die Preisgrenze und ist damit im Auswahlbereich für die Apotheke entsprechend aktuellem Rahmenvertrag mit den Krankenkassen enthalten.1

Der Arzt kann den Austausch auch komplett unterbinden, indem er das Aut-idem-Kreuz setzt und vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist (gilt für Ersatzkassen gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag).*

NEU: Abgabehilfe zum RESPIMAT®

Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabehilfe „RESPIMAT®“ noch einmal alle apothekenrelevanten Fakten zusammengefasst.

» Anwendungsvideo

» Abgabehilfe RESPIMAT®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung: www.gkv-spitzenverband.de/…­/20190101_AM_Rahmenvertrag_129_Absatz-2_SGB-V.pdf (19.06.2019)
*Bei Rezepten zulasten der Primärkassen ist der regionale Arzneiliefervertrag auf ähnliche Regelungen zu prüfen.