Da die neue 9-stellige Krankenkassen-IK bereits seit Oktober 2014 gilt, war eigentlich nicht zu erwarten, dass dem Retax-Newsletter weitere Probleme zu diesem Thema bekannt werden.
Dennoch gibt es offenbar noch weitere Variations- und Retaxmöglichkeiten in diesem Zusammenhang, wie folgendes Beispiel zeigt.
Die betroffene Apotheke erreichten kürzlich mehrere Retaxationen einer Krankenkasse, bei der als Retaxgrund die Nichtbeachtung der bei der Abgabe gültigen Rabattverträge beanstandet wurde.
Nun ist kaum anzunehmen, dass das pharmazeutische Personal und die kontrollierenden Apothekenmitarbeiter gleich mehrfach die gültigen Rabattverträge übersehen.