Eine unnötige Frage werden Sie jetzt mit Recht denken, denn würde die Überschrift zutreffen, dann könnten wir uns die mühevollen und häufig langwierigen Vertragsverhandlungen zur praktikablen und zeitnahen Versorgung der GKV-Patienten getrost sparen.
Die Arzneimittel-Lieferverträge auf regionaler und Bundesebene werden zwischen den, durch ihre jeweiligen Mitglieder (Apotheker und GKV-Kassen), legitimierten Verhandlungsführern einvernehmlich vereinbart. Da bei diesen Verhandlungen immer ein Kompromiss zwischen den häufig gegensätzlichen Meinungen gefunden werden muss, ist unabdingbare Grundlage natürlich anschließend der allgemeine Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Wenn nachträglich einer der Vertragspartner – zu seinem Vorteil – mit ständig abweichenden Vertragsinterpretationen die praktische Umsetzung störte, dann gäbe es für derartige Verträge und auch für die beteiligten Vertragsverbände nämlich keine Notwendigkeit mehr.
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