AKTUELLER RETAXFALL

Rezeptdruck vertauscht – aber Kontrollscan okay?

Eine seit einem Jahrzehnt bekannte „Retaxfalle“ beschäftigt das DAP-Team nach wie vor in regelmäßigen Abständen: die „Rezept-vertauscht-Falle“ (Kapitel 126, Buch Retaxfallen).
Wenn Sie eine Retaxation erhalten, bei der die abgegebenen Medikamente so gar nichts mit der ärztlichen Verordnung zu tun haben, dann sollten Sie immer darauf prüfen, ob hier ggf. zwei datumsgleiche Verordnungen eines Patienten, einer Familie oder eines zu versorgenden Pflegeheimes bei der Bedruckung vertauscht wurden.
Dies ist mitunter mit erheblichem Aufwand verbunden, wenn für die betroffenen Patienten keine Kundenkarte oder ein regelmäßiger Rezeptscan geführt wird.

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Letzteres war im aktuell vorliegenden Fall aber gegeben, daher konnte die betroffene Apotheke der Rezeptprüfstelle relativ schnell belegen, dass es zu der beanstandeten Versorgung eine zweite – nicht beanstandete – Verordnung gab, die bei der Bedruckung vertauscht worden war.

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