AKTUELLER RETAXFALL

Vorsicht: Ärztliche „Aut-idem“-Verordnung kann teuer werden

In der täglichen Apotheken­praxis kommt es vor dem Hinter­grund, dass die thera­peutischen Notwendig­keiten der Ärzte­schaft nicht immer mit den wirtschaft­lichen Wünschen der gesetzlichen Krankenkassen konform gehen, immer wieder zu lang­wierigen Diskus­sionen zwischen Patient, Arzt und Apotheke.
Das Aut-idem-Kästchen wurde schon vor vielen Jahren wegen mangelnder ärztlicher Nutzung auf Wunsch der Kranken­kassen de facto in ein Non-aut-idem-Kästchen umgewandelt, ohne dass dies bei den inzwischen mehrmals geänderten Muster-16-Rezept­formularen ebenfalls ange­passt wurde. Dieser Wider­spruch wurde kurzer­hand damit erklärt, dass das Aut-idem-Kreuz mittler­weile vom üblichen Verständnis als „Ankreuzen“ in ein „Durch­streichen“ umdefiniert wurde, was natürlich nicht für die übrigen Kästchen auf der linken Rezept­leiste und schon gar nicht für unsere Lotto­scheine gilt.

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Um die ärztliche Therapie­freiheit noch weiter im Sinne der „kranken­kässlichen“ (nach Erich Kästner) Wirtschaft­lichkeit einzu­schränken, wurden nach und nach weitere Begrenzungen eingeführt.

Obwohl das DAP-Team in zahlreichen Beiträgen und Arbeits­hilfen auf diese Einschränkungen hinge­wiesen hat, erreichen uns immer wieder Anfragen, die – wie im folgenden Fall – zu teuren Retaxationen geführt haben.

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