AKTUELLER RETAXFALL

Einspruch stattgegeben: Verbandstoffe als Medizinprodukte

Sie erinnern sich bestimmt an unseren Retaxfall vom 14.02.19 „Verbandstoff als nicht gelistetes Medizinprodukt retaxiert (2019)“.

Trotz dieser eigentlich eindeutig geregelten Problematik mussten wir in unseren Retax-Newslettern leider schon über mehrere Retaxvariationen berichten:

  • Newsletter vom 13.06.2013
    Hier wurde der Apotheke zunächst telefonisch zugesagt, die „irrtümliche Retax“ zurückzunehmen. Nach Rücksprache der Rezeptprüfstelle mit einem Vorgesetzten wurde der Einspruch dann aber doch nicht anerkannt.
  • Newsletter vom 05.03.2015
    Da die Anlage V Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) der verordnungsfähigen arzneiähnlichen Medizinprodukte leider keine eindeutig kennzeichnenden Pharmazentralnummern auflistet, kommt es bei mehreren namensähnlichen Produkten mitunter auch zu Verwechslungen.
  • Newsletter vom 12.04.2018
    Da nicht alle Krankenkassen mit der Einstufung als Verbandstoff und der damit gesetzlich verbundenen Erstattungspflicht ohne Listung in der Anlage V AM-RL einverstanden sind, existieren auch kassen- und produktspezifische Erstattungsausschlüsse.

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