AKTUELLER RETAXFALL
Einspruch stattgegeben: Verbandstoffe als Medizinprodukte
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Sie erinnern sich bestimmt an unseren Retaxfall vom 14.02.19
„Verbandstoff als nicht gelistetes Medizinprodukt retaxiert (2019)“.
Trotz dieser eigentlich eindeutig geregelten Problematik mussten wir in unseren Retax-Newslettern leider schon über mehrere Retaxvariationen berichten:
- Newsletter vom 13.06.2013
Hier wurde der Apotheke zunächst telefonisch zugesagt, die „irrtümliche Retax“ zurückzunehmen. Nach Rücksprache der Rezeptprüfstelle mit einem Vorgesetzten wurde der Einspruch dann aber doch nicht anerkannt.
- Newsletter vom 05.03.2015
Da die Anlage V Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) der verordnungsfähigen arzneiähnlichen Medizinprodukte leider keine eindeutig kennzeichnenden Pharmazentralnummern auflistet, kommt es bei mehreren namensähnlichen Produkten mitunter auch zu Verwechslungen.
- Newsletter vom 12.04.2018
Da nicht alle Krankenkassen mit der Einstufung als Verbandstoff und der damit gesetzlich verbundenen Erstattungspflicht ohne Listung in der Anlage V AM-RL einverstanden sind, existieren auch kassen- und produktspezifische Erstattungsausschlüsse.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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