AKTUELLER RETAXFALL

Dronabinoltropfen-Herstellungsset retaxiert

Seit März 2017 sind Cannabis und cannabis­haltige Zubereitungen unter bestimmten Voraus­setzungen für medizinische Zwecke verordnungs- und erstattungs­fähig.
Vor Versorgungs­beginn durch die Apotheke ist allerdings vom behandelnden Vertrags­arzt eine Genehmigung der zuständigen Kranken­kasse einzuholen, die diese nur in begründeten Ausnahme­fällen verweigern darf.

Die gesetzliche Voraus­setzung zur Genehmigungs­erteilung ist im § 31 Abs. 6 SGB V geregelt:

» Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com