AKTUELLER RETAXFALL
„Nicht plausible Abrechnung“ nicht plausibel retaxiert
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Ausgehend von der ursprünglichen Bedeutung des lateinischen Adjektivs „plausibilis“ ist die nachfolgende Retaxation weder einleuchtend und nachvollziehbar noch überzeugend oder verständlich. Schon gar nicht ist sie „plausibilis“ im Sinne von „beifallswürdig“. Ganz im Gegenteil ist es schlicht und ergreifend nicht akzeptabel, wenn eine Apotheke Zeit und Geld verschwenden muss, um die nachfolgende Retaxation einer angeblich „nicht plausiblen Abrechnung“ nachvollziehen zu können:
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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