AKTUELLER RETAXFALL

BtM-Rezept: Berechtigt ein fehlendes „A“ zur Vollretax?

Nachdem die Vereinbarungen des bisherigen Rahmenvertrags vom Juni 2016 für eine entbürokratisierte, patientenfreundliche Arzneimittelversorgung leider nicht wie erwartet mit Leben erfüllt wurden, bleibt zu hoffen, dass dies dem nach jahrelangen Verhandlungen vereinbarten neuen Rahmenvertrag (vermutlich ab Juli 2019) besser gelingen wird.

Dies wird jedoch nur dann der Fall sein, wenn diesmal auf klare Vereinbarungen gesetzt wurde, denn Absichtserklärungen oder das Verschieben auf künftige Regionalverträge war bisher kein Erfolg beschieden.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Dies gilt auch für unser heutiges Retaxproblem, dass nach Aussage des „Kommentars zum derzeit noch gültigen Rahmenvertrag“ eigentlich schon längst in unseren ergänzenden Regional- beziehungsweise Ersatzkassenverträgen geregelt sein sollte:

» Lesen Sie hier weiter