Rabattarzneimittel vorrangig abgeben
Rabattarzneimittel sind auch im Verhältnis von Original- zu Importarzneimitteln vorrangig abzugeben,
wobei unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf.1 Dies gilt ebenfalls bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk).1,2
Rezeptbeispiel: Techniker Krankenkasse
Bei Eingabe des verordneten HUMIRA®-Imports in die Apothekensoftware und Original/Import-Vergleich zeigt sich,
dass neben einigen Importarzneimitteln auch das Original von AbbVie rabattiert ist.3
Da unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf,
kann in diesem Fall das rabattierte Original von AbbVie abgegeben werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag).1
Wichtig: Der Austausch von HUMIRA® durch Adalimumab-Biosimilars ist hingegen nicht zulässig.
Weitere Informationen:
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
» Pflichttext HUMIRA®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016
3 Lauer-Taxe online, Stand: 11/2018