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ABBVIE INFORMIERT

Das ist bei der Abgabe von HUMIRA® mit Rabattvertrag zu beachten

Bei Verordnungen von HUMIRA® (Adalimumab) im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze zulasten der GKV kann in der Apotheke nur zwischen Original und den bezugnehmend zugelassenen Importen gewählt werden. Die Rabattvertragssituation spielt hierbei eine entscheidende Rolle:

HUMIRA® von AbbVie ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit.

» Übersicht der Rabattverträge

© AbbVie

Rabattarzneimittel vorrangig abgeben

Rabattarzneimittel sind auch im Verhältnis von Original- zu Importarzneimitteln vorrangig abzugeben, wobei unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf.1 Dies gilt ebenfalls bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk).1,2

Rezeptbeispiel: Techniker Krankenkasse

Bei Eingabe des verordneten HUMIRA®-Imports in die Apothekensoftware und Original/Import-Vergleich zeigt sich, dass neben einigen Importarzneimitteln auch das Original von AbbVie rabattiert ist.3

Da unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf, kann in diesem Fall das rabattierte Original von AbbVie abgegeben werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag).1

Wichtig: Der Austausch von HUMIRA® durch Adalimumab-Biosimilars ist hingegen nicht zulässig.

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

» Pflichttext HUMIRA®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 vdek-Arznei­versorgungs­vertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016
3 Lauer-Taxe online, Stand: 11/2018