AKTUELLER RETAXFALL

Cannabisverordnung: Unberechtigte Retax wegen verspäteter Genehmigung

Wir alle konnten mit der Gleich­stellung von Cannabis­rezepturen zu den bereits bisher verordnungs- und erstattungs­fähigen Fertig­arznei­mitteln lesen, dass für die Apotheken keine Prüf­pflicht bezüglich der Kassen­genehmi­gungen bestünde.
§ 31 (6) Sozial­gesetz­buch Fünftes Buch (SGB V) garantiert seit dem 10. März 2017 unter den nach­folgend genannten Voraus­setzungen den Versorgungs­anspruch der Patienten:

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