AKTUELLER RETAXFALL
Cannabisverordnung: Unberechtigte Retax wegen verspäteter Genehmigung
|
|
|
Wir alle konnten mit der Gleichstellung von Cannabisrezepturen zu den bereits bisher verordnungs- und erstattungsfähigen Fertigarzneimitteln lesen, dass für die Apotheken keine Prüfpflicht bezüglich der Kassengenehmigungen bestünde. § 31 (6) Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) garantiert seit dem 10. März 2017 unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen den Versorgungsanspruch der Patienten:
» Lesen Sie hier weiter
|
|
Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
|
|
|