AKTUELLER RETAXFALL

Erst Warnung, dann Retax?

Dass es in § 3 (1) Rahmen­vertrag den Passus gibt, eine Kranken­kasse dürfe selbst entscheiden, auf eine Retax zu verzichten, ist offensichtlich nur ein „Lorem ipsum“, also ein Blindtext, der ausschließlich dazu dient, das Vertrags­papier zu füllen. Bis dato habe ich noch keine einzige Mitteilung von meinen Kolleginnen und Kollegen erhalten, dass dieser Passus tatsächlich schon einmal zum Vorteil der Apotheken genutzt wurde. Dabei hatten wir schon mehrfach darauf hin­ge­wiesen, dass es statt einer Retax auch ein Hinweis auf einen „Formfehler“ getan hätte – natürlich nur, wenn weder ein thera­peutisches Problem für den Patienten noch ein wirtschaftlicher Nach­teil für die Kasse ent­standen ist.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Umso erstaunter waren wir daher, als uns die Mitteilung einer Apotheke erreichte, statt einer Retax sei „lediglich“ ein Hinweis aus­gesprochen worden. Die Freude darüber wurde jedoch schon sehr schnell wieder von der Realität eingeholt, als sich bei näherer Prüfung heraus­stellte, dass eine Retax ohne­hin nicht gerecht­fertigt wäre und sich somit der vermeintlich freundliche „Hinweis“ in eine un­berechtigte „Drohung“ verwandelte:

» Lesen Sie hier weiter