AKTUELLER RETAXFALL
Erst Warnung, dann Retax?
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Dass es in § 3 (1) Rahmenvertrag den Passus gibt, eine Krankenkasse dürfe selbst entscheiden, auf eine Retax zu verzichten, ist offensichtlich nur ein „Lorem ipsum“, also ein Blindtext, der ausschließlich dazu dient, das Vertragspapier zu füllen. Bis dato habe ich noch keine einzige Mitteilung von meinen Kolleginnen und Kollegen erhalten, dass dieser Passus tatsächlich schon einmal zum Vorteil der Apotheken genutzt wurde. Dabei hatten wir schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es statt einer Retax auch ein Hinweis auf einen „Formfehler“ getan hätte – natürlich nur, wenn weder ein therapeutisches Problem für den Patienten noch ein wirtschaftlicher Nachteil für die Kasse entstanden ist.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Umso erstaunter waren wir daher, als uns die Mitteilung einer Apotheke erreichte, statt einer Retax sei „lediglich“ ein Hinweis ausgesprochen worden. Die Freude darüber wurde jedoch schon sehr schnell wieder von der Realität eingeholt, als sich bei näherer Prüfung herausstellte, dass eine Retax ohnehin nicht gerechtfertigt wäre und sich somit der vermeintlich freundliche „Hinweis“ in eine unberechtigte „Drohung“ verwandelte:
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