Leider erfahren wir nahezu täglich von betroffenen Kolleginnen und Kollegen, dass nicht die ärztliche Therapiefreiheit für eine Arzneimittelversorgung maßgebend ist, sondern kaum nachvollziehbare und therapiewidrige Vertragsregelungen. Weder Arzt noch Patient haben Verständnis dafür, wenn ihnen die Apotheke mitteilen muss, dass sie eine therapeutisch benötigte Verordnungsmenge nicht abgeben darf, da sie diese ansonsten aus eigener Tasche bezahlen müsste.
Besonders ärgerlich und finanziell schmerzhaft ist es, wenn eine benötigte Verordnungsmenge selbst nach Rücksprache vor der Abgabe mit dem behandelnden Arzt anschließend nicht erstattet wird, nur weil die Apotheke es versäumte, diese Rücksprache auch auf der Verordnung zu vermerken.
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