AKTUELLER RETAXFALL

Kasse retaxiert Gebühr bei BtM-Mehrfachabgabe

Am 22. Mai 2017 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung (BtMVV) beschlossen. In Kraft getreten ist die Verordnung jedoch erst mit der Veröffentlichung im Bundes­anzeiger am 2. Oktober 2017. Ebenfalls im Mai 2017 wurde die Dokumentations­vergütung je BtM-Abgabe von zuvor 26 Cent auf 2,91 Euro offiziell im § 7 der Arzneimittel­preis­verordnung (AMPreisV) erhöht.

In unserem Retax-Newsletter „BtM Substitution: 23 Tage Sicht­vergabe für 26 Cent?“ vom 07.09.2017 mussten wir leider darüber berichten, dass die AOK Bayern diese – angesichts des hohen Dokumentations­aufwands – ohnehin geringe Aufwands­erstattung für zu hoch erachtete und auch 23 erfolgte Sicht­vergaben à damals 26 Cent (= 5,98 Euro) auf eine Abgabe zu 26 Cent retaxierte.

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