Am 22. Mai 2017 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. In Kraft getreten ist die Verordnung jedoch erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 2. Oktober 2017. Ebenfalls im Mai 2017 wurde die Dokumentationsvergütung je BtM-Abgabe von zuvor 26 Cent auf 2,91 Euro offiziell im § 7 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) erhöht.
In unserem Retax-Newsletter „BtM Substitution: 23 Tage Sichtvergabe für 26 Cent?“ vom 07.09.2017 mussten wir leider darüber berichten, dass die AOK Bayern diese – angesichts des hohen Dokumentationsaufwands – ohnehin geringe Aufwandserstattung für zu hoch erachtete und auch 23 erfolgte Sichtvergaben à damals 26 Cent (= 5,98 Euro) auf eine Abgabe zu 26 Cent retaxierte.
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