Rezepturretax: Nichtverwendung von RabattarzneimittelnRezepturanfertigungen sind für Apotheken zunehmend mit Problemen verbunden. Einerseits ist mit der stark erweiterten Herstellungs- und Dokumentationspflicht in der ApBetrO der Kostenaufwand stark gestiegen, obwohl es hierfür keine Anpassung der gesetzlich festgelegten Vergütungen gab, andererseits werden ständig neue Retaxvariationen bekannt, die häufig weder durch vertragliche Regelungen, noch durch die zwischen den Spitzenverbänden vereinbarte Hilfstaxe oder die Arzneimittelpreisverordnung legitimiert sind. Da der Kontrahierungszwang auch die Pflicht zu Rezepturanfertigungen umfasst, darf der Apotheker keine Rezepturherstellung aus betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen. Schon häufiger berichtete der DAP Retax-Newsletter über strittige Rezepturretaxationen, doch bislang gibt es keine neueren retaxvermeidenden Vereinbarungen. Die nachfolgende Rezepturretax wurde dem DAP mit folgender Anmerkung zugesandt: Liebes DAP-Team, wir haben tatsächlich die erste Retax für den folgenden Fall.
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