Aktuelle Retax-Falle

Rezepturretax: Nichtverwendung von Rabattarzneimitteln

Rezepturanfertigungen sind für Apotheken zunehmend mit Problemen verbunden. Einerseits ist mit der stark erweiterten Herstellungs- und Dokumentationspflicht in der ApBetrO der Kostenaufwand stark gestiegen, obwohl es hierfür keine Anpassung der gesetzlich festgelegten Vergütungen gab, andererseits werden ständig neue Retaxvariationen bekannt, die häufig weder durch vertragliche Regelungen, noch durch die zwischen den Spitzenverbänden vereinbarte Hilfstaxe oder die Arzneimittelpreisverordnung legitimiert sind. Da der Kontrahierungszwang auch die Pflicht zu Rezepturanfertigungen umfasst, darf der Apotheker keine Rezepturherstellung aus betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen.

Schon häufiger berichtete der DAP Retax-Newsletter über strittige Rezepturretaxationen, doch bislang gibt es keine neueren retaxvermeidenden Vereinbarungen.

Die nachfolgende Rezepturretax wurde dem DAP mit folgender Anmerkung zugesandt:

Liebes DAP-Team, wir haben tatsächlich die erste Retax für den folgenden Fall.
Wir stellten HIV-Kapseln als Rezeptur für ein Kind her und nahmen das Original Epivir als Fertigarzneimittel. Nun wurde die Differenz zum Rabattvertragspartner Lamivudin retaxiert.
Gilt die Rabattvertragsregelung auch für die Herstellung von Rezepturen und wenn ja, wo ist das vereinbart? Ich konnte dazu leider nichts finden.
Beste Grüße!

Krankenkasse: Techniker Krankenkasse; IK 9577507
Verordnung: 1 x Epivir 150 mg Filmtabletten (60 St. Filmtabl.)
daraus Kapseln à 85 mg herstellen
Abgabedatum: 23.07.2014

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