Retax-Falle: Unterschiedlich bedruckte BtM-DurchschlägeFrüher wurden BtM-Verordnungen in der Arztpraxis mit Nadeldruckern bedruckt, die sicherstellten dass alle drei Teile der Verordnung identisch bedruckt waren. Dies ist bei Verwendung von Tintenstrahldruckern nicht immer gewährleistet, wie der nachfolgende Fall aus dem DAP Retax-Forum zeigt: Es handelt sich um eine aktuelle Verordnung vom 07.05.2015. |