Retax: Wirkstoffverordnung mit Tagesdosierung und Therapiedauer nicht ausreichend?Erinnern Sie sich an das ABDA/KBV-Konzept von Ende 2010? Damals wurde vorgeschlagen, dass der Arzt künftig nur noch Wirkstoffe mit Angabe der Tagesdosierung und der erforderlichen Therapiedauer verordnen sollte und die Apotheke hieraus das abzugebende Arzneimittel in der erforderlichen Packungsgröße bestimmen sollte. Die nachfolgende Retaxation könnte ein Beispiel dafür sein, welche Probleme mit diesem Konzept möglicherweise entstehen könnten: Krankenkasse: Kaufmännische Krankenkasse (IK 106475508) Die Apotheke hat diese Verordnung wie therapeutisch benötigt mit den handelsüblichen Wirkstärken des Rabattpartners Temomedac® zu 100 mg und 20 mg versorgt. Um den Patienten ausreichend zu versorgen, waren u. a. 14 Kapseln Temomedac 100 mg erforderlich, dies ergibt sich aus der ärztlich verordneten Wirkstoffmenge von insgesamt 120 mg/Tag für die ersten zwei Behandlungswochen. |