Retax: Wirkstoffverordnung mit Tagesdosierung und Therapiedauer nicht ausreichend?

Erinnern Sie sich an das ABDA/KBV-Konzept von Ende 2010? Damals wurde vorgeschlagen, dass der Arzt künftig nur noch Wirkstoffe mit Angabe der Tagesdosierung und der erforderlichen Therapiedauer verordnen sollte und die Apotheke hieraus das abzugebende Arzneimittel in der erforderlichen Packungsgröße bestimmen sollte.

Die nachfolgende Retaxation könnte ein Beispiel dafür sein, welche Probleme mit diesem Konzept möglicherweise entstehen könnten:

Krankenkasse: Kaufmännische Krankenkasse (IK 106475508)

Verordnet: Temodal 120 mg pro Tag (7 Tage pro Woche)
für erste 2 Behandlungswochen:
14 x 100 mg Kps. + 14 x 20 mg Kps.

Abgabedatum: 23.09.2014

Die Apotheke hat diese Verordnung wie therapeutisch benötigt mit den handelsüblichen Wirkstärken des Rabattpartners Temomedac® zu 100 mg und 20 mg versorgt.

Um den Patienten ausreichend zu versorgen, waren u. a. 14 Kapseln Temomedac 100 mg erforderlich, dies ergibt sich aus der ärztlich verordneten Wirkstoffmenge von insgesamt 120 mg/Tag für die ersten zwei Behandlungswochen.
Daher wurde der Patient durch die Abgabe von 3 x 5 Packungen (zu je 5 Kapseln) des KKH-Rabattarzneimittels Temomedac® 100 mg PZN 05880661 wirtschaftlich und vertragsgemäß versorgt.
Unter den nachfolgend gelisteten Rabattarzneien der KKH durfte die Apotheke vertragsgemäß frei wählen.

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