Nicht jede Packung ohne Normgröße ist eine KlinikpackungNach wie vor stellt sich in Apotheken häufig die Frage, ob es sich bei nicht normierten Arzneimittelpackungen um Klinikpackungen handelt, die nicht zulasten einer GKV abgegeben werden dürfen: Dies ist jeweils im Einzelfall mittels Packungsgrößenverordnung zu prüfen. Dass dies auch für Rezeptprüfstellen ein Problem darstellen kann, zeigt folgende Retaxation: Krankenkasse: BKK Gildemeister Seidensticker (IK 103724272) Die Rezeptprüfstelle verweigert die Erstattung der abgegebenen 24er-Packungsgröße des Originalherstellers Sanofi Aventis mit der Begründung, es würde sich um die „unzulässige Abgabe einer Klinikpackung“ handeln: |