Retax über 2100 €: Musste auf Rabattartikel getauscht werden?

Die Existenz von Rabattverträgen ist nicht immer auch gleichbedeutend mit der Austauschfähigkeit der betroffenen Präparate. Dennoch gibt es Retaxationen aufgrund von Nichtabgabe eines Rabattartikels, obwohl dieser nicht aut-idem-konform zum verordneten Präparat war.
Die zugrundeliegenden Substitutionskriterien sind in § 4 (1) des Rahmenvertrags beschrieben, darunter auch die „Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet“ laut § 4 (1)e.

Dass auch dieses Aut-idem-Kriterium nicht immer bei Retaxationen beachtet wird, teilte uns freundlicherweise ein Kollege aus dem DAP Retax-Forum mit, dem die IKK classic eine Gesamtretax über zwei Verordnungen und einen Betrag von 2100 Euro zustellte, da er nicht gegen deren Rabattarzneimittel ausgetauscht hatte:

Retax 1:

Krankenkasse: IKK classic (IK 103500693)

Verordnet: 2 x Copegus 400 mg Filmtabl. Eurim 56 St. N1

Abgabe: Das aut-idem-konforme Produkt von Kohl-Pharma PZN 01717071

Abgabedatum: 10.04.2014

Retax 2:

Identische Copegus- Importverordnung

Identische Abgabe: Kohl-Pharma

Abgabedatum: 16.05.2014

Retaxiert wurden beide Verordnungen von der Arzneimittelprüfung der IKK wegen „Nichtbeachtung Rabattverträge“.
Die gesamte Retaxsumme belief sich dabei nach Abzug der bereits abgeführten Rabatte auf über 2100 Euro:

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