Retax über 2100 €: Musste auf Rabattartikel getauscht werden? Die Existenz von Rabattverträgen ist nicht immer auch gleichbedeutend mit der Austauschfähigkeit der betroffenen Präparate. Dennoch gibt es Retaxationen aufgrund von Nichtabgabe eines Rabattartikels, obwohl dieser nicht aut-idem-konform zum verordneten Präparat war. Dass auch dieses Aut-idem-Kriterium nicht immer bei Retaxationen beachtet wird, teilte uns freundlicherweise ein Kollege aus dem DAP Retax-Forum mit, dem die IKK classic eine Gesamtretax über zwei Verordnungen und einen Betrag von 2100 Euro zustellte, da er nicht gegen deren Rabattarzneimittel ausgetauscht hatte: Retax 1: Krankenkasse: IKK classic (IK 103500693) Retax 2: Identische Copegus- Importverordnung Retaxiert wurden beide Verordnungen von der Arzneimittelprüfung der IKK wegen „Nichtbeachtung Rabattverträge“. |