Retax-Beispiele: Berechtigte vs. nicht berechtigte Retax

In unseren Retax-Newslettern vom 21.04.2015 und 23.04.2015 hatten wir darauf hingewiesen, dass selbst die eindeutig formulierte Rahmenvertragsvereinbarung zur Abgabe ohne vorrangigen Rabattvertrag (§ 4 (4)) immer wieder (fälschlicherweise) zu Retaxationen führt. Auch im DAP-Retax-Archiv finden sich weitere Beispiele zu diesem Thema. Häufig wird z. B. übersehen, dass bei nicht existierendem Rabattvertrag auch die Abgabe eines verordneten Originalproduktes möglich ist, und immer wieder wird auch bei Verordnungen mit Substitutionsverbot (Aut-idem-Kreuz) die Nichtabgabe rabattierter Generika retaxiert.

Im nachfolgenden Retax-Fall waren zwei von vier Nullretaxationen, mit denen sich die betroffene Apotheke ratsuchend an das DAP wandte, vertraglich nicht zu rechtfertigen.

Rezept 1: Retax berechtigt

Krankenkasse: Barmer-BEK (IK 0580002)

Verordnet: Seroquel Prolong 300 mg 100 Retardtabl. N3 PZN 4174783 verordnet mit Aut-idem-Kreuz [X] und PZN des Originals

Abgabedatum: 14.04.2014

Abgabe: PZN 03422322 von Kohl Pharma

Aus der nachträglichen Retax-Kontrolle geht hervor, dass zum Abgabetag einige Generika und das Präparat des Originalherstellers Astra Zeneca rabattiert waren:

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