Retax-Beispiele: Berechtigte vs. nicht berechtigte RetaxIn unseren Retax-Newslettern vom 21.04.2015 und 23.04.2015 hatten wir darauf hingewiesen, dass selbst die eindeutig formulierte Rahmenvertragsvereinbarung zur Abgabe ohne vorrangigen Rabattvertrag (§ 4 (4)) immer wieder (fälschlicherweise) zu Retaxationen führt. Auch im DAP-Retax-Archiv finden sich weitere Beispiele zu diesem Thema. Häufig wird z. B. übersehen, dass bei nicht existierendem Rabattvertrag auch die Abgabe eines verordneten Originalproduktes möglich ist, und immer wieder wird auch bei Verordnungen mit Substitutionsverbot (Aut-idem-Kreuz) die Nichtabgabe rabattierter Generika retaxiert. Im nachfolgenden Retax-Fall waren zwei von vier Nullretaxationen, mit denen sich die betroffene Apotheke ratsuchend an das DAP wandte, vertraglich nicht zu rechtfertigen. Rezept 1: Retax berechtigt Krankenkasse: Barmer-BEK (IK 0580002) Aus der nachträglichen Retax-Kontrolle geht hervor, dass zum Abgabetag einige Generika und das Präparat des Originalherstellers Astra Zeneca rabattiert waren: |